Kosten und Erstattung

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 

Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten, je nach Vertragsinhalt, die Behandlung vollständig oder anteilig.

 

Bei Vorliegen eines osteopathischen Rezeptes, ausgestellt durch eine/n Arzt/Ärztin, können gesetzlich Versicherte die Rechnung bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen.

 

 

Ich bin Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V.. Dies erleichtert Ihnen die Kommunikation mit Ihrer Krankenversicherung.

 

In der Krankenkassenliste können Sie sich über die Erstattung Ihrer Krankenversicherung informieren.

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